Schulungsangebot
Mit Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) hat das Thema Datenschutz immer mehr an Brisanz in Unternehmen gewonnen.
Nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) müssen Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige mit mehr als 20 Mitarbeitern, die ständig personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) stellen und diesen an die zuständige Landesdatenschutzbehörde melden. Dieser DSB kann ein Mitarbeiter des Unternehmens (mit entsprechender Qualifikation) sein oder durch einen externen Datenschutzbeauftragten gestellt werden.
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist an keine Branche gebunden.
Peter Brandmann hat die entsprechenden Qualifikationen, um diese Aufgabe wahrzunehmen.
Als Mitglied des Bundesverbandes der Datenschutzbeauftragten unterliegt er den strengen Prüfkriterien und muss entsprechende jährliche Fortbildungen nachweisen.
Eine pragmatische, verständliche und möglichst einfache Umsetzung des Datenschutzes bei unseren Manadanten ist unsere Prämisse.
Die bislang über 20 Datenschutzmandate kommen aus folgenden Branchen
- Fahrschulen
- Einzel-/Großhandel
- Ärzte
- Versicherungsagenturen
- Versicherungsmakler
- Vereine
- Behörden
Für Anfragen benutzen Sie bitte das folgende Konatktformular